leben - begleiten - bestatten - Liselotte Werthmüller

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14 Solothurnstrasse
Bätterkinden, BE 3315
Abschied, Tod und Trauer sind einschneidende Ereignisse im Leben. Wie wir diese schwierigen Zeiten gestalten ist für das Weitergehen im Leben wesentlich. Darum ist es mir ein Anliegen, unsere Verstorbenen nicht einfach zu "entsorgen", sondern die kostbare Zeit zwischen Tod und Bestattung sorgfältig zu gestalten - wenn möglich Hand in Hand mit den Angehörigen. Nicht als Event. Aber als Hilfe zum Weiterleben: einfach, natürlich und ganzheitlich. Sind Sie betroffen? Rufen Sie an! Ich kenne mich aus. Zusammen finden wird den Weg. Dasein, zuhören, ankleiden, in den Sarg betten, aufbahren, Abschied nehmen, Formelles erledigen, die Feier organisieren und/oder durchführen ... alles was notwendig ist. Sie sind mir wichtig - ich begleite Sie ruhig und sicher durch die stürmische Zeit.
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Wir sind Mitglied des SVB und Oscar Gerber ist im Besitz des eidgenössischen Fähigkeitsausweises. Seit 4 Generationen ist die Familie Gerber in Olten und Umgebung mit Fachkenntnis und Umsicht im Bestattungswesen engagiert. Unsere Tätigkeit in diesem sensiblen Bereich erbringen wir mit Feingefühl und Verständnis gegenüber Menschen in einer Ausnahmesituation. Heute zeichnen Jenny Gerber und ihr Ehemann Oscar Gerber gemeinsam für die sich im Familienbesitz befindliche Firma Allgemeine Bestattungsdienste Gerber AG verantwortlich. Zusammen wird es auch in Zukunft unser Bestreben sein, mit unseren Diensten der Bevölkerung, den Behörden und allen mit dem Tod konfrontierten Menschen hilfreich zur Seite zu stehen – Tag und Nacht.Behörden Bei einem Todesfall zu Hause informieren Sie schnellstmöglich Ihren Hausarzt. Ist dieser nicht erreichbar, verständigen sie den Notarzt. Brauchen Sie dringend weitere behördliche Hilfe, verständigen Sie die Polizei (Tel. Nr. 117). Nach Feststellung des Todes der verstorbenen Person wird den Angehörigen eine Todesbescheinigung ausgestellt, die für den Verkehr mit den Behörden aber auch dem Bestattungsinstitut unerlässlich ist. Zur Meldung des Todesfalles an das Zivilstandsamt sind der zugezogene Arzt oder die Direktion einer Klinik, eines Heimes oder einer Anstalt, in deren Räumlichkeiten der Tod erfolgte, verpflichtet. Ansonsten sind Todesfälle von Familienangehörigen innert 2 Tagen schriftlich oder durch persönliche Vorsprache zu melden.Nehmen Sie Kontakt mit uns auf Wir beraten Sie in sämtlichen mit dem Todesfall zusammenhängenden Fragen gerne in unseren Räumlichkeiten. Auf Wunsch suchen wir Sie gerne auch bei Ihnen zu Hause auf. Halten Sie zur Vereinfachung der nötigen Formalitäten mindestens die Todesbescheinigung und das Familienbüchlein (bei Ehepaaren), evtl. die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung bereit.Denken Sie daran... die weiteren Angehörigen, Freunde, Arbeitgeber, AHV-Stelle sowie evt. Vermieter über den Todesfall zu orientieren. Bei sämtlichen weiteren Fragen und Aufgaben bei einem Todesfall (Erbschaftsamt, Versicherungen, usw.) stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir sind da, um Ihnen jederzeit zu helfen.Wir erbringen für Sie gerne nachfolgende Dienstleistungen: - Erledigung der Formalitäten mit Behörden und Ämtern - Hygienische und kosmetische Pflege des Verstorbenen - Überführung mit Bestattungswagen - Aufbahrung des Verstorbenen zu Hause, in der Kirche oder in der Aufbahrungshalle - Erstellen von Leidzirkularen und Danksagungskarten in eigener Druckerei Wir beraten sie gerne - bei der Auswahl eines Sarges und der Sarginnenausstattung für Erd- oder Feuerbestattungen - über die Bekleidung des Verstorbenen - über Blumenarrangements für Sargdekoration, Sargbouquets, Kränze, Urnengestecke, Blumenschalen und Grabschmuck Wir organisieren für Sie auf Wunsch - das Leidmahl in einem Restaurant Ihrer Wahl - die Urnenbestattung auf See, im Wald oder bei Ihnen zu Hause - ausgewiesene Organisten und Musiker - die Anpflanzung und/oder den Unterhalt der Grabstätte Individuelle Wünsche nehmen wir jederzeit gerne entgegen – unsere langjährige Erfahrung macht fast Alles möglich! Sterbevorsorge Für Ihr Ableben können Sie schon heute Vorkehrungen treffen. Die Sterbevorsorge wacht darüber, dass Sie Ihren Wünschen entsprechend bestattet werden. Im Vorsorgevertrag können sie sämtliche Modalitäten für Ihren Todesfall bereits heute unbelastet und in Ruhe regeln. Den Betrag, den Sie für den Vorsorgevertrag entrichten, deckt alle mit Ihrer Bestattung zusammenhängenden Kosten. Wir orientieren Sie selbstverständlich umfassend über unsere Leistungen und gesetzliche Einschränkungen. Sprechen Sie mit uns – wir beraten Sie individuell und diskret.
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