Allg. Bestattungsdienste Gerber AG

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57 Baslerstrasse
Olten, SO 4600
Wir sind Mitglied des SVB und Oscar Gerber ist im Besitz des eidgenössischen Fähigkeitsausweises. Seit 4 Generationen ist die Familie Gerber in Olten und Umgebung mit Fachkenntnis und Umsicht im Bestattungswesen engagiert. Unsere Tätigkeit in diesem sensiblen Bereich erbringen wir mit Feingefühl und Verständnis gegenüber Menschen in einer Ausnahmesituation. Heute zeichnen Jenny Gerber und ihr Ehemann Oscar Gerber gemeinsam für die sich im Familienbesitz befindliche Firma Allgemeine Bestattungsdienste Gerber AG verantwortlich. Zusammen wird es auch in Zukunft unser Bestreben sein, mit unseren Diensten der Bevölkerung, den Behörden und allen mit dem Tod konfrontierten Menschen hilfreich zur Seite zu stehen – Tag und Nacht.Behörden Bei einem Todesfall zu Hause informieren Sie schnellstmöglich Ihren Hausarzt. Ist dieser nicht erreichbar, verständigen sie den Notarzt. Brauchen Sie dringend weitere behördliche Hilfe, verständigen Sie die Polizei (Tel. Nr. 117). Nach Feststellung des Todes der verstorbenen Person wird den Angehörigen eine Todesbescheinigung ausgestellt, die für den Verkehr mit den Behörden aber auch dem Bestattungsinstitut unerlässlich ist. Zur Meldung des Todesfalles an das Zivilstandsamt sind der zugezogene Arzt oder die Direktion einer Klinik, eines Heimes oder einer Anstalt, in deren Räumlichkeiten der Tod erfolgte, verpflichtet. Ansonsten sind Todesfälle von Familienangehörigen innert 2 Tagen schriftlich oder durch persönliche Vorsprache zu melden.Nehmen Sie Kontakt mit uns auf Wir beraten Sie in sämtlichen mit dem Todesfall zusammenhängenden Fragen gerne in unseren Räumlichkeiten. Auf Wunsch suchen wir Sie gerne auch bei Ihnen zu Hause auf. Halten Sie zur Vereinfachung der nötigen Formalitäten mindestens die Todesbescheinigung und das Familienbüchlein (bei Ehepaaren), evtl. die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung bereit.Denken Sie daran... die weiteren Angehörigen, Freunde, Arbeitgeber, AHV-Stelle sowie evt. Vermieter über den Todesfall zu orientieren. Bei sämtlichen weiteren Fragen und Aufgaben bei einem Todesfall (Erbschaftsamt, Versicherungen, usw.) stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir sind da, um Ihnen jederzeit zu helfen.Wir erbringen für Sie gerne nachfolgende Dienstleistungen: - Erledigung der Formalitäten mit Behörden und Ämtern - Hygienische und kosmetische Pflege des Verstorbenen - Überführung mit Bestattungswagen - Aufbahrung des Verstorbenen zu Hause, in der Kirche oder in der Aufbahrungshalle - Erstellen von Leidzirkularen und Danksagungskarten in eigener Druckerei Wir beraten sie gerne - bei der Auswahl eines Sarges und der Sarginnenausstattung für Erd- oder Feuerbestattungen - über die Bekleidung des Verstorbenen - über Blumenarrangements für Sargdekoration, Sargbouquets, Kränze, Urnengestecke, Blumenschalen und Grabschmuck Wir organisieren für Sie auf Wunsch - das Leidmahl in einem Restaurant Ihrer Wahl - die Urnenbestattung auf See, im Wald oder bei Ihnen zu Hause - ausgewiesene Organisten und Musiker - die Anpflanzung und/oder den Unterhalt der Grabstätte Individuelle Wünsche nehmen wir jederzeit gerne entgegen – unsere langjährige Erfahrung macht fast Alles möglich! Sterbevorsorge Für Ihr Ableben können Sie schon heute Vorkehrungen treffen. Die Sterbevorsorge wacht darüber, dass Sie Ihren Wünschen entsprechend bestattet werden. Im Vorsorgevertrag können sie sämtliche Modalitäten für Ihren Todesfall bereits heute unbelastet und in Ruhe regeln. Den Betrag, den Sie für den Vorsorgevertrag entrichten, deckt alle mit Ihrer Bestattung zusammenhängenden Kosten. Wir orientieren Sie selbstverständlich umfassend über unsere Leistungen und gesetzliche Einschränkungen. Sprechen Sie mit uns – wir beraten Sie individuell und diskret.
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Nach einem Todesfall begleiten wir Sie und Ihre Nächsten individuell, einfühlsam und professionell durch die trauervolle Zeit. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und unterstützen Sie dort, wo Sie Hilfe benötigen. Als Bestattungsunternehmen mit Sitz in Einsiedeln kennen wir die regionalen Gegebenheiten und Ansprechpartner und können Sie umfassend bei Ihnen zu Hause, im Spital, im Heim oder bei uns beraten. WAS TUN IM TODESFALL? 1. Melden Sie sich beim Hausarzt des Verstorbenen oder beim Notfalldienst (Telefon 144). 2. Handelt es sich um einen Unfall oder Suizid/Sterbehilfe, umgehend die Polizei benachrichtigen (Telefon 117). 3. Der vor Ort anwesende Arzt wird eine Todesbescheinigung (Dokument) ausstellen. 4. Mit der Todesbescheinigung (Dokument) ist es uns erlaubt, die verstorbene Person zum Aufbahrungsort zu überführen. Bitte halten Sie dieses Dokument griffbreit. 5. Meine Mitarbeiter werden nun mit Ihnen sämtliche organisatorischen Angelegenheiten besprechen. - Wird es eine Aufbahrung geben? - Gibt es eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung? - Wo und wann findet die Beisetzung statt? - Gibt es eine Überführung vom oder ins Ausland? - usw. 6. Erkundigen Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde oder in Ihrer religiösen Gemeinschaft, wann sie Zeit für eine Verabschiedung, Beisetzung oder Trauerfeier hat. 7. Informieren Sie Familie Freunde, Bekannte via Telefon, Trauerkarte, Zeitungsanzeige usw. über den Verlust des Verstorbenen. 8. Melden Sie die verstorbene Person bei den Versicherungsgesellschaften und anderen Dienstleistern ab, bei denen die verstorbene Person registriert ist.
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